Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

af stadtführungen

 

Stand: 01.06.2020

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Kunden und af stadtführungen, Inhaberin: Angelika Franke (im Folgenden: „Anbieter“ genannt). Mit dem Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

 

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Rahmen des Ticketkaufes für individuelle Stadtführungen, Rundgänge und Stadtrundfahrten jeglicher Art in der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden: „Veranstaltung“) für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen. Der Einbeziehung von Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn der Anbieter hat deren Geltung schriftlich zugestimmt.

 

§ 2

Anmeldung und Vertragsabschluss

 

  • Mit der Anmeldung zur Veranstaltung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.

 

  • Die Anmeldung im Internet erfolgt über die Website https://af-stadtfuehrungen.de/. Über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Anmeldung ab. Vor Betätigung dieser Schaltfläche kann der Kunde die Daten jederzeit ändern oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme der Anmeldung dar.

 

  • Der Vertrag kommt ausschließlich durch Bestätigung seitens des Anbieters („Auftragsbestätigung“) zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich, oder per E-Mail.

 

  • Der Kunde ist angehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der vor allem im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann.

 

§ 3

Leistungsbeschreibung

 

  • Der Anbieter bietet individuelle Stadtführungen, Rundgänge und Stadtrundfahrten jeglicher Art in der Freien und Hansestadt Hamburg an. Ergänzend dazu werden auch geschlossene Gruppenführungen angeboten, die individuell zu einem speziellen Termin vom Kunden in Auftrag gegeben werden können, zum Beispiel für Firmenevents, private Anlässe oder Klassenfahrten. Die gesamten Veranstaltungen können je nach Vereinbarung in deutscher, englischer oder spanischer Sprache abgehalten werden.

 

  • Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens des Anbieters sowie den gegebenenfalls darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

 

  • Der Anbieter behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen oder einen Mindestpreis vorzusehen.

 

  • Für vorvertragliche Leistungen kann eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben werden, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.

 

 

§ 4

Zahlungsbedingungen

 

  • Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung per Post, E-Mail oder Fax sofort fällig und spätestens bei Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu bezahlen. Wurde die Teilnahmegebühr nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, ist der Anbieter berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

 

  • Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website https://af-stadtfuehrungen.de/ veröffentlichten Preise, sofern keine individuelle Absprache zwischen den Vertragspartnern erfolgt ist. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

  • Etwaige Eintrittsgelder, Parkgebühren, Beförderungskosten, Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden direkt vor Ort vom Kunden selbst bezahlt. Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart werden.

 

§5

Rücktritt durch den Kunden

 

  • Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er an einer vereinbarten Veranstaltung nicht teil, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Anbieter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch nach den unter § 5 Abs. 2 dargelegten Konditionen geltend machen.

 

  • Die Rücktrittkonditionen lauten wie folgt:

 

  1. Bei Einzelpersonen beträgt der pauschalierte Schadensersatz bei einem Rücktritt, der weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, oder bei Nichterscheinen, 95 % des Rechnungsbetrags.

 

  1. Bei beauftragten Gruppenführungen beträgt der pauschalierte Schadensersatz bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Rechnungsbetrags. Bei einem Rücktritt, der weniger als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, oder bei Nichterscheinen, beträgt der pauschalierte Schadensersatz 95 % des Rechnungsbetrags.

 

  1. Die Kunden haben die Möglichkeit, einen geringeren Schaden konkret darzulegen.

 

§ 6

Rücktritt durch den Anbieter

 

  • Der Anbieter behält sich bei Vorliegen eines sachlichen Grundes vor, vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt kann auch kurzfristig am Ort der Veranstaltung erfolgen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:

 

a) Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Unwetter, Sturm, Streiks, Epidemien oder die Verletzung eines Kunden während der Veranstaltung, berechtigen den Anbieter, die Veranstaltung oder Teile davon um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder zu verändern. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt nicht begonnen werden, wird der Gesamtpreis der Veranstaltung erstattet, bzw. nicht fällig.

 

b) akute Erkrankung oder Nichterscheinen des Gästeführers

Der Anbieter ist bei Erkrankung oder Nichterscheinen des Gästeführers bemüht, einen gleichwertigen Gästeführer zur Verfügung zu stellen. Dies kann unter Umständen zu einer Wartezeit beim Kunden führen. Sollte es nicht möglich sein, einen passenden Ersatz zu finden, behält sich der Anbieter vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Gesamtpreis der Veranstaltung wird in diesem Fall voll erstattet, bzw. nicht fällig.

 

c) Fehlverhalten von Kunden oder Teilnehmern

Der Anbieter sowie der Gästeführer können eine Veranstaltung absagen, oder eine bereits laufende Veranstaltung abbrechen, wenn

  1. ein Kunde oder Teilnehmer die Durchführung der Leistung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört;
  2. ein Kunde oder Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder Sicherheitshinweise oder anderen Anweisungen des Anbieters oder Gästeführers grob fahrlässig missachtet;
  3. ein Kunde oder Teilnehmer aufgrund eigener Fehleinschätzung den Programmanforderungen nicht gewachsen ist;
  4. ein Kunde oder Teilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

 

  • Der Anbieter behält sich ferner vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.

 

 

§ 7

Verspätete Ankunft des Kunden

 

  • Bei einer Verspätung des Kunden wartet der Anbieter oder der Gästeführer maximal einen Zeitraum von 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint der Kunde danach nicht, ist der Anbieter oder der Gästeführer berechtigt, den Treffpunkt zu verlassen und den vereinbarten Betrag zu 100 % in Rechnung zu stellen.

 

  • Erscheint der Kunde mit Ankündigung verspätet am Treffpunkt, wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; der Rechnungsbetrag für die Veranstaltung ist ungeachtet dessen zu 100% fällig.

 

  • Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Kunden ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.

 

 

§ 8

Änderungsvorbehalt

 

Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen oder Änderungen der örtlichen Gegebenheiten) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Kunden nicht wesentlich ändern und im Interesse des Anbieters für seinen Kunden zumutbar ist. Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Gästeführer oder Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

 

 

§ 9

Haftung

 

  • Der Anbieter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Gästeführer, und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

 

  • Eine darüberhinausgehende Haftung durch den Anbieter ist ausgeschlossen, soweit die Schäden, die nicht Körperschäden sind, durch den Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist bei leichter Fahrlässigkeit stets auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung wird für eine von dem Anbieter oder durch einen seiner Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfall auf insgesamt € 50.000,00 beschränkt.

 

  • Der Anbieter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten usw.).

 

  • Darüber hinaus haftet der Anbieter nicht bei Unfällen und Schäden, die durch Dritte verursacht werden.

 

  • Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen übernimmt ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung weder der Anbieter noch der Gästeführer die Aufsichtspflicht. Das Begleitpersonal muss vom Kunden gestellt werden. Eine Haftung ist insoweit daher ausgeschlossen.

 

 

§ 10

Mitwirkungspflicht

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, und insbesondere die verkehrsübliche Sorgfalt walten zu lassen. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

 

 

§ 11

Zugänglichkeit örtlicher Sehenswürdigkeiten

 

  • Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die in der Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Führungsbeginn. Sie garantiert nicht den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt.

 

  • Des Weiteren hat der Anbieter keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen (z.B. Schließung wegen Gottesdiensten, Sonderveranstaltungen etc.).

 

 

§ 12

Schlussbestimmungen

 

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

  • Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg.

 

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder eine Lücke aufweisen, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.